Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der Weyers Bühnentechnik GmbH und ihren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von uns in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die Angebote der Weyers Bühnentechnik GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch die Weyers Bühnentechnik GmbH bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Form (Email).
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können nur während der Geschäftszeiten (montags bis freitags 09 Uhr - 17 Uhr) erfolgen. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Angebrochene Tage werden als voller Tag gerechnet.
Die Weyers Bühnentechnik GmbH verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager der Weyers Bühnentechnik GmbH. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. Die Weyers Bühnentechnik GmbH ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt die Weyers Bühnentechnik GmbH zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages .
Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne das der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich der Weyers Bühnentechnik GmbH anzuzeigen. Der Mieter sichert der Weyers Bühnentechnik GmbH zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und Ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.
Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist Weyers Bühnentechnik GmbH hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den der Weyers Bühnentechnik GmbH nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandene Schaden zu ersetzen.
Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. § 4, Ziffer 1, überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist die Weyers Bühnentechnik GmbH nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist die Weyers Bühnentechnik GmbH zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreise zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadenersatzansprüche des Mieters, so für Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln der Weyers Bühnentechnik GmbH beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung der Weyers Bühnentechnik GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten der Weyers Bühnentechnik GmbH.
Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs -und Beweislast für Schadensgrund und - höhe.
Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemässen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter § 5 genannten Haftungsbeschränkungen.
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der Weyers Bühnentechnik GmbH auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt die Weyers Bühnentechnik GmbH die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.
Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge. Die Zahlung erfolgt in solchen Fällen per Vorauskasse. Die Weyers Bühnentechnik GmbH behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.
Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 30 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 20 % der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr von 50 % der vereinbarten Gebühren zu bezahlen.
Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 3 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr von 80 % der vereinbarten Gebühren zu bezahlen.
Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieters kann die Weyers Bühnentechnik GmbH ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche der Weyers Bühnentechnik GmbH bleiben unberührt.
Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.
Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum der Weyers Bühnentechnik GmbH.
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Weyers Bühnentechnik GmbH und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der Weyers Bühnentechnik GmbH.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.
Amtsgericht Duisburg HRB 32352